Neues zum Kleinschifferzeugnis

Seagull sitting on blue boat sundeck in Piran marina

Neues zum Kleinschifferzeugnis: Am 13. April ist die „Erste Verordnung zur Änderung rheinschifffahrtsrechtlicher Vorschriften und weiterer Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts“ verkündet worden.

Die Fundstelle lautet BGBl. 2023 II Nr. 105 (Link: https://www.recht.bund.de/eli/bund/BGBl_2/2023/105).

Die Verordnung sieht bezogen auf das Kleinschifferzeugnis wesentliche Erleichterungen vor. Insbesondere wurde in § 130 der Binnenschiffspersonalverordnung die Übergangsfrist bis 2027 verlängert und die Stichtagsregelung gestrichen. Das bedeutet, dass bis zum 17. Januar 2027 wie vor der Einführung des Kleinschifferzeugnisses ein Sportbootführerschein auch für die gewerbliche, berufliche und dienstliche Nutzung ausreicht, unabhängig davon, ob diese Nutzung bereits zum 17. Januar 2022 ausgeübt wurde. Die verlängerte Übergangsfrist soll auch dafür genutzt werden, die Prüfung zum Kleinschifferzeugnis praxisgerecht auszugestalten.